Schulsystem in Bayern     

 

Förderschule in Bayern

Die Förderschule ist in Bayern die Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf, der an den normalen Schulen nicht befriedigt werden kann. Dies ist gegeben, wenn es dem Kind aufgrund seiner geistigen und sozialen Fähigkeiten nicht möglich ist, dem Unterricht an einer normalen Schule mit Erfolg aktiv zu folgen. Hierbei muss angemerkt werden, dass die Notwendigkeit des Besuches einer Förderschule nicht zwingend mit dem Intellekt zu tun hat; auch der seelische oder soziale Zustand kann diese Schulart bedingen.

Die offizielle Definition:
"Ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn er dort, ggf. unterstützt durch Maßnahmen des Art. 21 Abs. 3 BayEUG, überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 BayEUG)."

Nach der Förderschulen, gibt es die Möglichkeit, eine normale Berufsschule zu oder eine Ausbildung an der Berufsschule für sonderpädagogischen Bedarf zu machen; je nach persönlichem Leistungsvermögen.

Die Förderschulen dienen der Diagnose, Unterrichtung, Beratung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bedarf. Die Förderschwerpunkte liegen im Bereich der Wahrnehmung, Hören, Sehen, körperliche, ethische und geistige Entwicklung.

Es gibt mehrere Förderschularten. Die Lehrpläne setzen hier auf den Lehrplänen der jeweiligen "Normalschule" auf und wurden an die Erfordernisse der Förderschule angepasst.

Volksschulen

Realschulen

Berufsschulen

Gymnasien
Es gibt einige Gymnasien in Bayern, die auf sonderpädagogischen Bedarf eingestellt sind.

Die Abschlüsse entsprechen nach erfolgreicher Absolvierung denen der "Normalschule". Bei entsprechendem Abschluss ist es möglich, weiterführende Schulen zu besuchen.

 

 Impressum