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Grundschule in Bayern
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Die Grundschule in
Bayern umfasst üblicherweise 4 Jahrgangsstufen. Die Grundschule ist
die gemeinsame Schule, welche Kinder zwischen 6 und 10
Jahren als erste nach dem Kindergarten besuchen.
Die Grundschule soll vorrangig Grundfertigkeiten in Lesen, Schreiben
und Rechnen vermitteln. Neben diesen Fähigkeiten soll jedoch auch
Sozialkompetenz und Interesse am Wissenserwerb entwickelt werden.
Vereinfacht ausgedrückt sollen die Grundsteine für einen Bestand im
Leben und in unserer Gesellschaft gelegt werden.
Grundsätzlich sind
alle Kinder, die am 30.09. des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet
haben, schulpflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Kinder auf
Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr
zurückzustellen.
Generelle Voraussetzung für die Einschulung ist, dass das Kind
schulfähig ist. Dies ist der Fall, wenn das Kind körperlich, geistig
und sozial einen Entwicklungsstand erreicht hat, welches ihm
ermöglicht, erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.
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Diese Entscheidung
obliegt dem Schulleiter, welche er unter Berücksichtigung der Aussagen
des Kindergartens sowie der Prüfung durch eine erfahrene Lehrkraft
trifft. In Zweifelsfällen können weitere kompetente Personen, wie
Schulpsychologen, Beratungslehrer oder externe Dienste hinzugezogen
werden.
Prinzipiell haben Kinder jede der
4 Jahrgangsstufen zu absolvieren. Mit Zustimmung der Schulleitung ist
auch das Überspringen einer Klasse möglich.
Derzeit laufen an den bayerischen Grundschulen Modellversuche, die
Erste und die Zweite Klasse zusammenzufassen, um diese durchlässig zu
gestalten und damit Kindern mit hohen kognitiven Fähigkeiten zu
ermöglichen, in einem Schuljahr beide Klassen zu absolvieren. Dieser
Modellversuch läuft unter dem Namen "Jahrgangskombinierte Klassen".
Nach der Grundschule führen die
Wege im Bayerischen Bildungssystem nach der 4. Jahrgangsstufe weiter
auf die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium.
Hierbei ist staatlicherseits eine aktive Beteiligung der Eltern an der
Weichenstellung für weiteren schulischen Werdegang des Kindes
gewünscht. An den jeweiligen Schulzweig sind gewisse
Aufnahmebedingungen gebunden, um den Eltern die Wahl zu erleichtern
und dem Kind nicht Dinge abzuverlangen, die es nicht bewältigen kann.
Grundsätzlich ist hier das Übertrittszeugnis mit
Schullaufbahnempfehlung maßgeblich; in wackligen Fällen gibt es auch
die Möglichkeit eines Probeunterrichts. Auch wenn der Probeunterricht
nicht erfolgreich ist, können Kinder, wenn sie im Probeunterricht
mindestens eine 4 erreicht haben, die Realschule bzw. das Gymnasium
besuchen, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen.
Generell muss hier gesagt werden,
dass das bayerische Schulsystem durchlässig ist und von nahezu jedem
Schulabschluss aus der Weg zum nächsthöheren Abschluss möglich ist.
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