Schulsystem in Bayern     

 

Grundschule in Bayern

Die Grundschule in Bayern umfasst üblicherweise 4 Jahrgangsstufen. Die Grundschule ist die gemeinsame Schule, welche Kinder zwischen 6 und 10 Jahren als erste nach dem Kindergarten besuchen.
Die Grundschule soll vorrangig Grundfertigkeiten in Lesen, Schreiben und Rechnen vermitteln. Neben diesen Fähigkeiten soll jedoch auch Sozialkompetenz und Interesse am Wissenserwerb entwickelt werden. Vereinfacht ausgedrückt sollen die Grundsteine für einen Bestand im Leben und in unserer Gesellschaft gelegt werden.

Grundsätzlich sind alle Kinder, die am 30.09. des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen.
Generelle Voraussetzung für die Einschulung ist, dass das Kind schulfähig ist. Dies ist der Fall, wenn das Kind körperlich, geistig und sozial einen Entwicklungsstand erreicht hat, welches ihm ermöglicht, erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.

Diese Entscheidung obliegt dem Schulleiter, welche er unter Berücksichtigung der Aussagen des Kindergartens sowie der Prüfung durch eine erfahrene Lehrkraft trifft. In Zweifelsfällen können weitere kompetente Personen, wie Schulpsychologen, Beratungslehrer oder externe Dienste hinzugezogen werden.

Prinzipiell haben Kinder jede der 4 Jahrgangsstufen zu absolvieren. Mit Zustimmung der Schulleitung ist auch das Überspringen einer Klasse möglich.
Derzeit laufen an den bayerischen Grundschulen Modellversuche, die Erste und die Zweite Klasse zusammenzufassen, um diese durchlässig zu gestalten und damit Kindern mit hohen kognitiven Fähigkeiten zu ermöglichen, in einem Schuljahr beide Klassen zu absolvieren. Dieser Modellversuch läuft unter dem Namen "Jahrgangskombinierte Klassen".

Nach der Grundschule führen die Wege im Bayerischen Bildungssystem nach der 4. Jahrgangsstufe weiter auf die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium.
Hierbei ist staatlicherseits eine aktive Beteiligung der Eltern an der Weichenstellung für weiteren schulischen Werdegang des Kindes gewünscht. An den jeweiligen Schulzweig sind gewisse Aufnahmebedingungen gebunden, um den Eltern die Wahl zu erleichtern und dem Kind nicht Dinge abzuverlangen, die es nicht bewältigen kann. Grundsätzlich ist hier das Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung maßgeblich; in wackligen Fällen gibt es auch die Möglichkeit eines Probeunterrichts. Auch wenn der Probeunterricht nicht erfolgreich ist, können Kinder, wenn sie im Probeunterricht mindestens eine 4 erreicht haben, die Realschule bzw. das Gymnasium besuchen, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen.

Generell muss hier gesagt werden, dass das bayerische Schulsystem durchlässig ist und von nahezu jedem Schulabschluss aus der Weg zum nächsthöheren Abschluss möglich ist.

 

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